Jede Gesellschaft muss bestimmte Anforderungen erfüllen, wie z.B. das Einbringen von Stammkapital, Negativattests und Registrierungen im Handelsregister. Wenn Sie noch keine Gesellschaft haben, aber gerne eine GmbH gründen möchten – so zögern Sie nicht unsere Experten zu kontaktieren.
Oft sind zusätzliche Genehmigungen erforderlich wie z.B. bei einer Abreitnehmerüberlassung, Darlehensvermittlung oder einem Transportunternehmen. Dies geht insbesondere aus dem satzungsmäßigen Unternehmensgegenstand hervor (Zweck der Gesellschaft). Mit der nachstehenden Liste wollen wir Ihnen eine kurze Übersicht von erforderlichen Genehmigungen geben. Wir können Ihnen bei jeder angestrebten Genehmigung Hilfe leisten; auch bei Genehmigungen im Ausland (siehe Erschließung neuer Märkte).
Die hier aufgeführte Liste ist nicht unbedingt vollständig und bezieht sich teilweise auf die Gewerbeordnung von NRW. Andere Länder können abweichende Regelungen haben. Sie soll also erstmal als Beispiel dienen.